Gastaufnahmebedingungen

Hier finden Sie die aktuellsten Gastaufnahmebedingungen von der Ferienregion Nördlicher Bodensee, die auch bei uns gültig sind. Sollte etwas unklar sein zögern Sie nicht uns anzusprechen.

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN DER FERIENREGION NÖRDLICHER BODENSEE
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kom-menden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der jeweiligen Tourist-Information, nachstehend „TI“ abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

  1. Stellung der TI, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingun-gen
    1.1. Die TI ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgebe-rin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonsti-ger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeber/Be-treiber ausdrücklich bezeichnet ist.
    1.2. Soweit die TI weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausma-chen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstel-lung des Gastgebers oder von TI selbst darstellen noch als solches bewor-ben werden hat TI lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunfts-leistungen.
    1.3. Die TI hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Rei-seleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TI vorliegen.
    1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der TI als Anbieter verbundener Rei-seleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Form-blatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkas-sotätigkeit der TI) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser ge-setzlichen Verpflichtungen ist die TI im Falle des Vorliegens der Voraus-setzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Ver-tragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahme-vertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Prei-sen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leis-tungsmängel.
    1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam ver-einbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der TI herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Un-terkunftsangebote in Internetauftritten sind.
    1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergän-zende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastauf-nahmebedingungen zu treffen.
  2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
    2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
    a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Infor-mationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
    b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Ka-taloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versen-dete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4 dieser Gastaufnahmebedingungen).
    2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
    a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
    b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gast-gebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die TI dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolg-ten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchun-gen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entspre-chende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
    c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezi-elles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelun-gen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfüg-bare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastge-ber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Ände-rungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
    2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsab-schluss:
    a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu-chen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahme-vertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung un-verzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
    b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons
    „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Ent-scheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
    c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
  3. Preise und Zahlung
    3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüg-lich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für ver-brauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Ka-minholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
    3.2. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungs-bestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
    3.3. Der Gastgeber kann, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, nach Vertragsabschluss eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen verlangen.
    3.4. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach de-ren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zu-satzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleis-tungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
    3.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder die Restzah-lung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrech-nungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4. dieser Bedingungen zu fordern.
  4. Rücktritt und Nichtanreise
    4.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthalts-preises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatz-leistungen, bestehen.
    4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäfts-betriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Ver-wendung der Unterkunft zu bemühen.
    4.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine an-derweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 4.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
    4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Be-rücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 4.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Neben-kosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
     Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
     Bei Übernachtung/Frühstück 80%
     Bei Halbpension 70%
     Bei Vollpension 60%
    4.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzu-weisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Ver-wendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefun-den hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
    4.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi-cherung dringend empfohlen.
  5. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gast und den Gastge-ber
    5.1. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Stö-rungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gas-tes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
    5.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störun-
    gen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängel-anzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
    5.3. Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
    a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
    b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
    c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kün-digung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
    d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Anga-ben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 4. dieser Bedingungen.
  6. Haftungsbeschränkung
    6.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,
  • soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resul-tiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Ver-tragszwecks gefährdet
  • soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
    Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    6.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sa-chen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
    6.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermit-telt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestäti-gung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
  1. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (ins-besondere dem Corona-Virus)
    7.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maß-gabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vor-gaben und Auflagen erbracht werden.
    7.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsre-gelungen oder -beschränkungen von TI und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auf-tretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüg-lich zu verständigen.
  2. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
    8.1. Der Gastgeber und die TI weisen im Hinblick auf das Gesetz über Ver-braucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder die TI noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für die TI oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in ge-eigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmever-träge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.eu-ropa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
    8.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der TI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entspre-chendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
    8.3. Der Gast kann die TI nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen des Gastgebers, bzw. der TI gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Auf-enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts-stand der Sitz des Gastgeber vereinbart.